PSYCHOSOZIALE PROZESSBEGLEITUNG

Begleitung und Unterstützung für Mädchen im Strafverfahren

Seit dem 01. Januar 2017 gibt es ein neues Gesetz, das die Opferrechte in Strafverfahren stärkt. Damit gibt es einen Rechtsanspruch für besonders schutzbedürftige Verletzte auf psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren.

Hier unser Flyer zur Psychosozialen Prozessbegleitung für Mädchen: